Vorher-Nachher-Bilder: Was für eine Verwandlung!
Sie wollen eine öde Fläche in ein Blütenparadies verwandeln? Und dazu brauchen Sie Ideen, am besten aus der Praxis? Dann lassen Sie sich von den folgenden Vorher-Nachher-Bildern inspirieren! Sie alle sind im Rahmen des Deutschland summt!-Pflanzwettbewerbs entstanden. Und haben die Jury mächtig begeistert.
Mit Klick auf das Bild gelangen Sie zum jeweiligen Beitrag. Viel Spaß beim Erkunden!
Inspiriert und nun auf der Suche nach konkreten Pflanztipps?
Mit Bildern begeistern! Beispiele für top Fotos
Immer wieder entdecken wir in den Wettbewerbsbeiträgen umwerfende Bilder. Das ist klasse! Zum einen freut uns, dass die Teilnehmer*innen viel Spaß bei ihren Aktionen haben und sich und ihr Blühparadies der Öffentlichkeit zeigen. Vor allem für das Wettbewerbskriterium „Infoarbeit“ bzw. „Funke der Begeisterung überspringen lassen“ hält die Jury nach starken Bildern Ausschau.
Natürlich gilt auch hier: Es ist keine Pflicht, sein Gesicht zu zeigen! Insbesondere bei (Kinder-)Gruppen achten Sie bitte genau darauf, dass von allen abgebildeten Personen ein Einverständnis zur Veröffentlichung vorliegt. Auch ohne abgebildete Personen ist ein Gewinn beim Pflanzwettbewerb selbstverständlich möglich. Aber um seine Mitmenschen von der Aktion zu begeistern, sind tolle Bilder eine großartige Chance. Nutzen Sie diese!
Zum anderen können wir in unserer gesamten Kommunikation mit den Bildern punkten. Und damit noch mehr Menschen zum Mitmachen motivieren. Hierbei spielt auch die Presse eine wichtige Rollen, der wir gutes Bildmaterial für die Berichterstattung zur Verfügung stellen wollen.
Wann ist ein Foto aus unserer Sicht richtig gut bzw. pressetauglich?
Das erfahren Sie auf der rechten Seite bzw. sehen Sie hier unten!
Die Bilder ...
✅ zeigen begeisterte Teilnehmer*innen (z. B. in Aktion) und nicht nur Pflanzen/Strukturen.
✅ wecken durch ihre positive Ausstrahlung Lust, mehr über den Wettbewerb zu erfahren.
✅ sind farbenfroh.
✅ haben ein Querformat und sind damit in vielen Medien nutzbar.
✅ zeigen nur Personen, für die ein Einverständnis zur Veröffentlichung vorliegt.